Mehrwertsteuer im Angebot richtig ausweisen Leitfaden 2025

26. Juli 2025 · 3 Min. Lesezeit

Einleitung

Ob im Handwerk, in der IT, im Handel oder in kreativen Dienstleistungen – die Mehrwertsteuer (MwSt.) ist ein fester Bestandteil fast jedes Angebots.
Wer sie falsch ausweist oder vergisst, riskiert nicht nur Missverständnisse mit Kunden, sondern auch Ärger mit dem Finanzamt.

In diesem Beitrag erfährst du:

  • Wann die Mehrwertsteuer ins Angebot gehört
  • Wie sie korrekt angegeben wird
  • Welche Sonderfälle es gibt
  • Rechenbeispiele, damit du keine Fehler machst

1. Rechtliche Grundlage

In Deutschland ist der Ausweis der Mehrwertsteuer im Angebot zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, empfohlen wird er aber dringend, um Transparenz zu schaffen.
Spätestens in der Rechnung ist der Ausweis nach § 14 UStG Pflicht – daher sollte das Angebot die MwSt. korrekt darstellen, um spätere Missverständnisse zu vermeiden.

2. Die drei Pflichtbestandteile beim MwSt.-Ausweis im Angebot

Ein vollständiger MwSt.-Ausweis im Angebot enthält:

  1. Nettopreis (Preis ohne Mehrwertsteuer)
  2. Steuersatz (z. B. 19 % oder 7 %)
  3. Bruttopreis (Preis inkl. MwSt.)

Beispiel:

Gesamt netto:   1.000,00 € zzgl. 19 % MwSt:   190,00 € Gesamt brutto:  1.190,00 € 

3. Welcher Steuersatz gilt?

  • 19 %: Standardsteuersatz für die meisten Waren und Dienstleistungen
  • 7 %: Ermäßigter Steuersatz, z. B. für bestimmte Lebensmittel, Bücher, Zeitungen oder kulturelle Leistungen
  • 0 %: Bei steuerbefreiten Umsätzen (§ 4 UStG) oder Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)

4. Sonderfälle

Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)

  • Du stellst keine Mehrwertsteuer in Rechnung
  • Im Angebot: Hinweis „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“

Innergemeinschaftliche Lieferungen (EU)

  • Bei B2B mit gültiger USt-IdNr.: Keine deutsche MwSt., stattdessen Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse Charge)“

Ausfuhrlieferungen (außerhalb der EU)

  • Keine deutsche MwSt., Hinweis „Steuerfreie Ausfuhrlieferung gemäß § 4 Nr. 1a UStG“

5. Häufige Fehler beim MwSt.-Ausweis

❌ Nur den Bruttopreis nennen, ohne MwSt. zu trennen
❌ Falscher Steuersatz
❌ Vergessen, den Hinweis zur Steuerbefreiung zu setzen
❌ Netto- und Bruttopreise vertauscht

6. Korrekte Angebotsstruktur mit MwSt.

Beispiel für ein Angebot mit MwSt.:

Leistungsbeschreibung: - Webdesign-Paket: 1.000,00 € netto - Hosting 12 Monate: 240,00 € netto Summe netto: 1.240,00 € zzgl. 19 % MwSt.: 235,60 € Gesamtbetrag brutto: 1.475,60 € 

Beispiel für ein Angebot ohne MwSt. (Kleinunternehmer):

Summe: 1.240,00 € Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

7. Warum Transparenz beim MwSt.-Ausweis wichtig ist

  • Rechtssicherheit: Kunden sehen auf einen Blick, welche Steuer anfällt
  • Kalkulationsklarheit: Der Kunde kann netto und brutto vergleichen
  • Vertrauen: Klare Preisstruktur wirkt seriös und professionell

8. So vermeidest du Fehler

  • Immer Nettopreis + Steuersatz + Bruttopreis nennen
  • Steuersatz prüfen (19 % oder 7 %)
  • Bei Befreiung klaren Hinweis setzen
  • Tool nutzen, das automatisch berechnet – so vermeidest du Rechenfehler

💡 Mit unserem Angebotsgenerator werden MwSt. und Bruttopreis automatisch berechnet – egal, ob du 19 %, 7 % oder 0 % angeben musst.

Fazit

Der richtige MwSt.-Ausweis im Angebot ist keine Pflicht, aber dringend empfehlenswert.
Er sorgt für Transparenz, beugt Missverständnissen vor und macht deine Angebotskalkulation professioneller.
Mit automatischen Berechnungen und klaren Preisangaben sparst du Zeit und vermeidest Fehler.

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