Kostenvoranschlag vs. Angebot der Unterschied

27. Juli 2025 · 3 Min. Lesezeit

Einleitung

Ob Handwerker, Freelancer oder Dienstleister – Kunden möchten vor Auftragsvergabe wissen, welche Kosten auf sie zukommen.
Dabei fallen oft zwei Begriffe: Kostenvoranschlag und Angebot.
Viele nutzen sie synonym, doch rechtlich und in der Praxis gibt es klare Unterschiede.

In diesem Leitfaden erfährst du:

  • Was beide Begriffe bedeuten
  • Welche rechtliche Bindung sie haben
  • Welche Form sich in welcher Situation lohnt
  • Beispiele für die Praxis

1. Definition: Kostenvoranschlag

Ein Kostenvoranschlag ist eine unverbindliche Schätzung der zu erwartenden Kosten.
Er dient als Orientierung für den Kunden und basiert auf den aktuellen Informationen zum Projekt.

Merkmale:

  • Unverbindlich (Preise können sich ändern)
  • Muss nach BGB (§ 650) „nach bestem Wissen und Gewissen“ erstellt werden
  • Abweichungen von bis zu ca. 15–20 % sind in der Regel zulässig, wenn nicht anders vereinbart
  • Kann mündlich oder schriftlich erfolgen, schriftlich ist aber empfehlenswert

Beispiel:
Ein Maler schätzt die Renovierungskosten für ein Zimmer auf 1.000 €.
Stellt sich später heraus, dass die Wände mehr Vorarbeit benötigen, können die Kosten auf z. B. 1.150 € steigen.

2. Definition: Angebot

Ein Angebot ist rechtlich verbindlich – sobald der Kunde es innerhalb der Gültigkeitsfrist annimmt, bist du an den Preis gebunden.

Merkmale:

  • Bindend für beide Seiten
  • Alle Leistungen, Preise und Bedingungen müssen klar angegeben sein
  • Änderungen sind nach Annahme nur mit Zustimmung des Kunden möglich
  • Kann befristet sein („gültig bis…“)

Beispiel:
Ein Handwerker bietet eine Badrenovierung für 8.500 € an.
Nimmt der Kunde das Angebot an, muss der Handwerker zu diesem Preis liefern – auch wenn die Materialkosten inzwischen gestiegen sind.

3. Rechtliche Unterschiede im Überblick

Ein Kostenvoranschlag unterscheidet sich in mehreren Punkten grundlegend von einem Angebot:

  • Verbindlichkeit
    Ein Kostenvoranschlag ist unverbindlich. Der genannte Preis ist eine Schätzung und darf – mit Begründung – um etwa 15–20 % abweichen.
    Ein Angebot ist verbindlich. Sobald der Kunde es innerhalb der Gültigkeitsfrist annimmt, bist du an den Preis gebunden.
  • Preisänderung
    Beim Kostenvoranschlag sind Änderungen möglich, wenn der Aufwand höher ausfällt als geschätzt – der Kunde muss aber informiert werden.
    Beim Angebot sind Preisänderungen nur möglich, wenn beide Parteien zustimmen.
  • Gültigkeitsfrist
    Ein Kostenvoranschlag muss keine Frist enthalten, kann aber eine haben.
    Ein Angebot sollte immer eine Frist enthalten, bis wann es gültig ist.
  • Gesetzliche Grundlage
    Der Kostenvoranschlag basiert auf § 650 BGB (Werkvertrag).
    Das Angebot ist in §§ 145 ff. BGB geregelt (Bindung an den Antrag).

 

4. Wann eignet sich was?

Kostenvoranschlag sinnvoll bei:

  • Unklarem Arbeitsaufwand
  • Projekten mit vielen Variablen
  • Erster grober Orientierung für den Kunden

Angebot sinnvoll bei:

  • Klar definiertem Leistungsumfang
  • Fester Kalkulation
  • Wettbewerbsverfahren oder Ausschreibungen

5. Vorteile und Nachteile

Kostenvoranschlag – Vorteile:

  • Flexibilität bei Preisänderungen
  • Schneller zu erstellen
  • Gut für erste Kundenkontakte

Kostenvoranschlag – Nachteile:

  • Weniger Verbindlichkeit für den Kunden
  • Kann unseriös wirken, wenn zu ungenau

Angebot – Vorteile:

  • Klare Preis- und Leistungszusage
  • Höheres Kundenvertrauen
  • Rechtlich abgesichert

Angebot – Nachteile:

  • Höheres Risiko bei falscher Kalkulation
  • Weniger Spielraum für Preisänderungen

6. Praxis-Tipp: Kombination beider Methoden

In vielen Branchen lohnt sich ein zweistufiges Vorgehen:

  1. Erst Kostenvoranschlag zur Orientierung
  2. Dann verbindliches Angebot, sobald der genaue Aufwand klar ist

💡 Mit unserem Online-Angebotsgenerator kannst du beides erstellen – Kostenvoranschläge als unverbindliche Schätzung und Angebote als verbindliches Dokument.

7. Häufige Fehler vermeiden

❌ Keine klare Kennzeichnung („Kostenvoranschlag“ oder „Angebot“)
❌ Fehlende Gültigkeitsfrist beim Angebot
❌ Unklare Leistungsbeschreibung
❌ Falscher MwSt.-Ausweis

Fazit

Der wichtigste Unterschied: Ein Kostenvoranschlag ist unverbindlich, ein Angebot bindend.
Beide haben ihre Berechtigung – es kommt auf den Projektstatus und die Kalkulationssicherheit an.
Mit einem flexiblen Tool kannst du beide Varianten rechtssicher, professionell und schnell erstellen.

Teste unsere Tool: Kostenloses Angebot online erstellen
Jetzt ausprobieren