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Auftragsbestätigung

Eine Auftragsbestätigung ist die schriftliche Bestätigung eines Anbieters, dass er einen vom Kunden erteilten Auftrag zu den vereinbarten Konditionen annimmt. Sie dokumentiert verbindlich, was beide Seiten vereinbart haben, und schafft im Streitfall Klarheit über Leistungsumfang, Preis und Termine.

Ist eine Auftragsbestätigung Pflicht?

Gesetzlich ist eine Auftragsbestätigung nicht vorgeschrieben. Praktisch ist sie aber sinnvoll, besonders wenn der Auftrag mündlich oder telefonisch erteilt wurde — sie schafft eine schriftliche Grundlage, auf die sich beide Seiten später berufen können.

Auftragsbestätigung vs. Rechnung

Die Auftragsbestätigung bestätigt eine noch zu erbringende Leistung vor Arbeitsbeginn. Die Rechnung fordert nach Leistungserbringung die Zahlung ein. Beide Dokumente unterscheiden sich damit im Zeitpunkt und im Zweck, auch wenn sie oft dieselben Positionen enthalten.

Was muss in eine Auftragsbestätigung?

Kontaktdaten beider Seiten, Auftragsnummer, Leistungsbeschreibung, vereinbarter Preis, Liefer- oder Ausführungstermin und Zahlungsbedingungen. Weicht die Bestätigung inhaltlich vom ursprünglichen Angebot ab, gilt sie rechtlich als neues Angebot, das der Kunde erst wieder annehmen muss.

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Häufige Fragen

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Nein. Die Auftragsbestätigung bestätigt eine künftige Leistung vor Ausführung, die Rechnung fordert nach Ausführung die Zahlung ein. Beide sind eigenständige Dokumente mit unterschiedlichem Zweck.

Eine Unterschrift ist nicht zwingend erforderlich, schafft aber zusätzliche Rechtssicherheit. Bei digitalem Versand reicht in der Regel eine formlose Bestätigung per E-Mail.

Der Auftrag bleibt trotzdem gültig, sofern eine Einigung zwischen den Parteien vorliegt. Ohne schriftliche Bestätigung ist im Streitfall aber schwerer nachweisbar, was genau vereinbart wurde.