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Glossar

Klare Definitionen zu Angebot, Rechnung und den rechtlichen Grundlagen dahinter — ohne Fachchinesisch.

Angebot

Rechtlich bindende Erklärung, mit der ein Anbieter eine Leistung zu festen Konditionen anbietet.

Kostenvoranschlag

Unverbindliche Kostenschätzung, die um bis zu 15–20 % überschritten werden darf.

Auftragsbestätigung

Schriftliche Bestätigung, dass ein Anbieter einen Auftrag zu den vereinbarten Konditionen annimmt.

Freibleibendes Angebot

Angebot ohne Bindungswirkung nach § 145 BGB — der Vertrag entsteht erst durch ausdrückliche Bestätigung.

Leistungsbeschreibung

Teil des Angebots, der Umfang und Abgrenzung der Leistung konkret festlegt.

Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)

Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht bis 25.000 € Vorjahresumsatz (seit 1.1.2025).

Skonto

Preisnachlass für Kunden, die deutlich vor dem Zahlungsziel bezahlen.

Angebotsgültigkeit / Bindefrist

Zeitraum, in dem ein Anbieter an die genannten Angebotskonditionen gebunden ist.

Angebotsnummer

Eindeutige Kennung zur Identifikation eines Angebots — nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber praktisch.

Zahlungsverzug (§ 288 BGB)

Tritt im B2B-Geschäft automatisch 30 Tage nach Rechnungserhalt ein, mit Anspruch auf Verzugszinsen.

E-Rechnung

Rechnung im strukturierten Datenformat — im B2B-Bereich seit Januar 2025 grundsätzlich Pflicht.

Invitatio ad offerendum

Unverbindliche Aufforderung zur Angebotsabgabe, kein bindendes Angebot.

Nachfassen

Aktive, freundliche Nachfrage beim Kunden nach Versand eines Angebots.

Netto/Brutto im Angebot

Preis ohne (netto) bzw. inklusive (brutto) Mehrwertsteuer — beide Angaben gehören ins Angebot.

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