Glossar
Klare Definitionen zu Angebot, Rechnung und den rechtlichen Grundlagen dahinter — ohne Fachchinesisch.
Angebot
Rechtlich bindende Erklärung, mit der ein Anbieter eine Leistung zu festen Konditionen anbietet.
Kostenvoranschlag
Unverbindliche Kostenschätzung, die um bis zu 15–20 % überschritten werden darf.
Auftragsbestätigung
Schriftliche Bestätigung, dass ein Anbieter einen Auftrag zu den vereinbarten Konditionen annimmt.
Freibleibendes Angebot
Angebot ohne Bindungswirkung nach § 145 BGB — der Vertrag entsteht erst durch ausdrückliche Bestätigung.
Leistungsbeschreibung
Teil des Angebots, der Umfang und Abgrenzung der Leistung konkret festlegt.
Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)
Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht bis 25.000 € Vorjahresumsatz (seit 1.1.2025).
Skonto
Preisnachlass für Kunden, die deutlich vor dem Zahlungsziel bezahlen.
Angebotsgültigkeit / Bindefrist
Zeitraum, in dem ein Anbieter an die genannten Angebotskonditionen gebunden ist.
Angebotsnummer
Eindeutige Kennung zur Identifikation eines Angebots — nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber praktisch.
Zahlungsverzug (§ 288 BGB)
Tritt im B2B-Geschäft automatisch 30 Tage nach Rechnungserhalt ein, mit Anspruch auf Verzugszinsen.
E-Rechnung
Rechnung im strukturierten Datenformat — im B2B-Bereich seit Januar 2025 grundsätzlich Pflicht.
Invitatio ad offerendum
Unverbindliche Aufforderung zur Angebotsabgabe, kein bindendes Angebot.
Nachfassen
Aktive, freundliche Nachfrage beim Kunden nach Versand eines Angebots.
Netto/Brutto im Angebot
Preis ohne (netto) bzw. inklusive (brutto) Mehrwertsteuer — beide Angaben gehören ins Angebot.
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