E-Rechnung
Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten, maschinenlesbaren Datenformat wie XRechnung oder ZUGFeRD — ein PDF allein zählt rechtlich nicht als E-Rechnung. Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische B2B-Unternehmen in Deutschland grundsätzlich in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen; für den Versand gelten gestaffelte Übergangsfristen bis 2027/2028.
Wer ist betroffen?
Grundsätzlich alle inländischen Unternehmen im B2B-Geschäft. Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind von der Ausstellungspflicht vorerst befreit, müssen E-Rechnungen aber empfangen können.
Wie verbreitet ist die E-Rechnung bisher?
Nur rund 36 % der befragten Selbstständigen in Deutschland hatten bis 2025 bereits mindestens eine E-Rechnung erstellt — 64 % nutzen sie noch nicht, oft aus Zeitmangel oder fehlender Information (sevDesk E-Rechnung-Studie 2025).
Weiterführende Artikel
E-Rechnung: Fragen & Antworten.
Alles Wichtige auf einen Blick. Die meisten Antworten findest du direkt hier — schneller als jede Suche.
Einfach ausprobieren — kostenlosNein. Eine reine PDF-Datei gilt rechtlich nicht als E-Rechnung — erforderlich ist ein strukturiertes Datenformat wie XRechnung oder ZUGFeRD (das ein PDF mit eingebetteten strukturierten Daten kombiniert).
Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische B2B-Unternehmen grundsätzlich E-Rechnungen empfangen können. Für den eigenen Versand gelten je nach Unternehmensgröße Übergangsfristen bis 2027 bzw. 2028.
Kleinunternehmer sind von der Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen vorerst ausgenommen, müssen eingehende E-Rechnungen aber ebenfalls empfangen und verarbeiten können.