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E-Rechnung

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten, maschinenlesbaren Datenformat wie XRechnung oder ZUGFeRD — ein PDF allein zählt rechtlich nicht als E-Rechnung. Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische B2B-Unternehmen in Deutschland grundsätzlich in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen; für den Versand gelten gestaffelte Übergangsfristen bis 2027/2028.

Wer ist betroffen?

Grundsätzlich alle inländischen Unternehmen im B2B-Geschäft. Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind von der Ausstellungspflicht vorerst befreit, müssen E-Rechnungen aber empfangen können.

Wie verbreitet ist die E-Rechnung bisher?

Nur rund 36 % der befragten Selbstständigen in Deutschland hatten bis 2025 bereits mindestens eine E-Rechnung erstellt — 64 % nutzen sie noch nicht, oft aus Zeitmangel oder fehlender Information (sevDesk E-Rechnung-Studie 2025).

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Nein. Eine reine PDF-Datei gilt rechtlich nicht als E-Rechnung — erforderlich ist ein strukturiertes Datenformat wie XRechnung oder ZUGFeRD (das ein PDF mit eingebetteten strukturierten Daten kombiniert).

Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische B2B-Unternehmen grundsätzlich E-Rechnungen empfangen können. Für den eigenen Versand gelten je nach Unternehmensgröße Übergangsfristen bis 2027 bzw. 2028.

Kleinunternehmer sind von der Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen vorerst ausgenommen, müssen eingehende E-Rechnungen aber ebenfalls empfangen und verarbeiten können.