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Angebot

Ein Angebot ist eine rechtlich bindende Erklärung, mit der ein Anbieter einem Kunden eine Leistung zu festgelegten Konditionen anbietet. Nimmt der Kunde an, kommt ein Vertrag zustande (§ 145 BGB) — der Anbieter ist an Preis und Leistung gebunden, bis das Angebot abgelaufen oder abgelehnt wurde.

Was gehört in ein Angebot?

Kontaktdaten von Anbieter und Kunde, eine Angebotsnummer, eine konkrete Leistungsbeschreibung, eine Preisaufstellung mit Netto-, MwSt.- und Bruttobetrag sowie eine Gültigkeitsfrist. Ohne ausdrückliche Frist bindet ein Angebot nach § 147 BGB nur für eine „angemessene Zeit” — bei E-Mail-Kommunikation meist ein bis zwei Tage.

Angebot vs. Kostenvoranschlag

Ein Angebot ist verbindlich: Der genannte Preis gilt, sobald der Kunde annimmt. Ein Kostenvoranschlag ist dagegen eine unverbindliche Schätzung, die nach der Rechtsprechung um bis zu 15–20 % überschritten werden darf.

Angebot vs. Rechnung

Das Angebot beschreibt eine geplante Leistung vor Auftragserteilung. Die Rechnung dokumentiert eine bereits erbrachte Leistung und fordert die Zahlung ein. In der Praxis wird ein angenommenes Angebot häufig direkt in eine Rechnung umgewandelt, ohne Positionen erneut einzutippen.

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Häufige Fragen

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Ja. Sobald der Kunde ein Angebot annimmt, kommt nach § 145 BGB ein Vertrag zu den genannten Konditionen zustande — es sei denn, das Angebot wurde ausdrücklich als „freibleibend” gekennzeichnet.

Ohne ausdrückliche Gültigkeitsfrist gilt nach § 147 BGB eine „angemessene Zeit” — bei mündlichen Angeboten sofort, bei E-Mail meist ein bis zwei Tage. Eine feste Frist im Angebot schafft Klarheit für beide Seiten.

Nein, ein Angebot kann auch mündlich erfolgen. Für die Nachvollziehbarkeit und im Streitfall ist eine schriftliche Form (E-Mail oder PDF) aber deutlich vorteilhafter.