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Webdesign-Angebot: Muster & Vorlage für Website-Projekte (2026)

20. August 2026 · 13 Min. Lesezeit · AngebotErstellen.de Redaktion

Ein gutes Webdesign-Angebot besteht aus drei Bausteinen: einer nach Projektphasen gegliederten Positionsliste (Konzeption, Screendesign, Umsetzung, Testing), einer expliziten Liste dessen, was nicht enthalten ist, und den laufenden Kosten für Hosting und Wartung als klar abgetrennter Block. Wer diese drei Dinge sauber trennt, verliert später keine unbezahlten Stunden an „das dachte ich, ist dabei”.

In diesem Artikel bekommst du ein vollständig durchgerechnetes Muster für ein Website-Angebot mit realistischen Positionen, die passende Kalkulationslogik und die Formulierungen, die dich vor Scope Creep schützen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Webdesign-Angebot gliedert sich nach Projektphasen, nicht nach Stunden — Kunden kaufen Ergebnisse, keine Zeiteinheiten.
  • Das Muster unten kommt auf 7.750 EUR netto / 9.222,50 EUR brutto für eine typische Firmen-Website mit acht Seiten.
  • Laufende Kosten (Hosting, Domain, Wartung, Lizenzen) gehören in einen eigenen Block — sonst wirkt das Projekt teurer, als es ist, und du hast keine Grundlage für die Folgeabrechnung.
  • Die wichtigste Position im Angebot ist die Nicht-enthalten-Liste: Content-Erstellung, Bildlizenzen, Nachträge.
  • Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung über — das gehört in jedes Angebot als eigener Satz.

Was gehört in ein Webdesign-Angebot?

Ein Website-Angebot unterscheidet sich in einem Punkt grundlegend von einem Handwerker-Angebot: Der Kunde kann das Ergebnis vorher nicht sehen und hat meist keine Vorstellung davon, wie viel Arbeit hinter einer „einfachen Seite” steckt. Dein Angebot muss deshalb gleichzeitig Preisdokument und Erklärstück sein.

Diese Bestandteile braucht jedes Webdesign-Angebot:

  1. Absender- und Empfängerdaten, Angebotsnummer, Datum
  2. Projektziel in zwei Sätzen — zeigt, dass du das Briefing verstanden hast
  3. Leistungsbeschreibung je Phase: Was wird geliefert, in welcher Form, wie oft korrigiert?
  4. Positionsliste mit Menge, Einheit, Einzelpreis, Gesamtpreis
  5. Seitenanzahl und Template-Anzahl — die zwei Zahlen, die den Aufwand am stärksten treiben
  6. Anzahl der Korrekturschleifen je Phase (Design und Umsetzung getrennt)
  7. Mitwirkungspflichten des Kunden: Texte, Bilder, Logo, Zugänge — mit Termin
  8. Ausschlussliste: was ausdrücklich nicht enthalten ist
  9. Laufende Kosten als separater Block mit eigener Summe
  10. Nutzungsrechte und Zeitpunkt des Rechteübergangs
  11. Netto, MwSt.-Satz, MwSt.-Betrag, Brutto
  12. Zahlungsplan, Gültigkeitsdauer, geplanter Zeitrahmen

Der Punkt, der am häufigsten fehlt: die Mitwirkungspflichten. Website-Projekte verzögern sich fast nie an der Technik, sondern daran, dass Texte und Bilder nicht kommen. Steht im Angebot „Textlieferung durch den Auftraggeber bis spätestens 14 Tage nach Freigabe des Screendesigns”, hast du eine Grundlage für alles, was danach passiert. Wie du solche Formulierungen sauber aufbaust, steht im Artikel Was ist eine Leistungsbeschreibung? und kompakt im Glossar unter Leistungsbeschreibung.

Webdesign-Angebot Muster: durchgerechnetes Beispiel

Das folgende Muster zeigt ein Angebot für eine Firmen-Website mit acht Seiten auf WordPress-Basis: Startseite, drei Leistungsseiten, Über-uns, Referenzen, Kontakt, Rechtstexte. Kalkuliert wurde mit einem Stundensatz von 85 EUR netto für Konzeption und Umsetzung; Designleistungen sind pauschaliert.

Angebot Nr. 2026-0148 — Relaunch Unternehmenswebsite

Pos.LeistungMengeEinzelpreisGesamt
1Konzeption: Kick-off-Workshop, Sitemap, Wireframes (8 Seiten)12 Std.85,00 €1.020,00 €
2Screendesign Startseite inkl. 2 Korrekturschleifen1 pauschal950,00 €950,00 €
3Screendesign Unterseiten-Templates (Leistung, Text, Kontakt)3 Templates420,00 €1.260,00 €
4Technische Umsetzung: WordPress-Theme, 8 Seiten24 Std.85,00 €2.040,00 €
5CMS-Einrichtung: Plugins, Redakteursrechte, Backup-Routine1 pauschal480,00 €480,00 €
6Responsive-Optimierung Tablet und Smartphone8 Std.85,00 €680,00 €
7Kontaktformular inkl. DSGVO-Einbindung und Cookie-Banner1 pauschal390,00 €390,00 €
8Testing: Browser- und Geräte-QA, Formularprüfung6 Std.85,00 €510,00 €
9Redaktionsschulung (remote, inkl. Kurzanleitung als PDF)2 Std.85,00 €170,00 €
10Launch: Domain-Umstellung, SSL, Weiterleitungen, Indexierung1 pauschal250,00 €250,00 €

Summenblock:

Nettobetrag7.750,00 €
zzgl. 19 % MwSt.1.472,50 €
Gesamtbetrag brutto9.222,50 €

Nachrechnen lohnt sich: 1.020 + 950 + 1.260 + 2.040 + 480 + 680 + 390 + 510 + 170 + 250 = 7.750 EUR netto. Davon 19 % sind 1.472,50 EUR, macht 9.222,50 EUR brutto. Insgesamt stecken 52 abgerechnete Stunden plus vier Pauschalpositionen im Projekt.

Zahlungsplan (Beispiel): 40 % bei Auftragserteilung (3.689,00 EUR brutto), 30 % nach Design-Freigabe (2.766,75 EUR brutto), 30 % bei Launch (2.766,75 EUR brutto).

Konditionen: Gültig 30 Tage ab Angebotsdatum. Projektdauer ca. 8 Wochen ab Vorliegen aller Inhalte. Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG ersetzt du den MwSt.-Block durch den Hinweis „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet” — die Nettosumme ist dann gleichzeitig der Rechnungsbetrag.

Für Grafikdesign-, Software- oder Programmierangebote funktioniert dieselbe Struktur. Du tauschst nur die Phasenbezeichnungen: Statt Screendesign und CMS-Einrichtung stehen dort etwa Datenmodell, Backend-Entwicklung, Schnittstellen und Deployment. Eine allgemeine Grundstruktur für andere Branchen findest du in der Sammlung Angebot Muster & Vorlagen kostenlos.

Website-Projekte kalkulieren: Festpreis, Stundensatz oder wertbasiert?

Person plant Projektstruktur am Schreibtisch mit Notizbuch und Laptop – Webdesign-Angebot kalkulieren

Alle drei Modelle sind legitim — sie passen nur zu unterschiedlichen Projekttypen.

Festpreis ist das Standardmodell für Website-Projekte mit definiertem Umfang. Der Kunde bekommt Planungssicherheit, du bekommst die Marge, wenn du effizient arbeitest. Voraussetzung: Der Umfang muss vorher wirklich feststehen — Seitenanzahl, Template-Anzahl, Korrekturschleifen. Ohne diese drei Zahlen ist ein Festpreis ein Blankoscheck zu deinen Lasten.

Stundensatz passt für laufende Betreuung, Umbauten an bestehenden Seiten und alles, was sich nicht vorab beschreiben lässt. Nachteil: Kunden vergleichen Stundensätze quer über den Markt und haben kein Gefühl für den Gesamtaufwand. Wenn du auf Stundenbasis anbietest, gib immer einen Aufwandskorridor an („voraussichtlich 30–36 Stunden, Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand, Information bei Überschreitung ab 10 %”). Deinen eigenen Satz rechnest du am schnellsten mit dem Stundensatz-Rechner aus; die Herleitung dahinter steht im Artikel Angebotspreis berechnen.

Wertbasiert heißt: Der Preis orientiert sich am wirtschaftlichen Nutzen für den Kunden, nicht am Aufwand. Das funktioniert dort, wo die Website messbar Umsatz erzeugt — Shop, Buchungsstrecke, Leadgenerierung. Ein Konfigurator, der einem Handwerksbetrieb monatlich zehn qualifizierte Anfragen bringt, ist mehr wert als die 40 Stunden, die darin stecken. Voraussetzung ist ein Kunde, der diese Zahlen kennt und offenlegt. Bei einer Standard-Firmenwebsite ohne Conversion-Ziel fehlt diese Grundlage — dort bleibt der Festpreis das ehrlichere Modell.

Praxisempfehlung: Kombiniere. Projektphasen zum Festpreis, alles darüber hinaus zum ausgewiesenen Stundensatz — genau deshalb steht im Muster oben eine Zeile mit „85,00 €”.

Scope Creep verhindern: Was ausdrücklich NICHT enthalten ist

Der größte Verlustfaktor in Webprojekten ist nicht der zu niedrige Preis, sondern der schleichende Umfangszuwachs. Die Gegenmaßnahme steht im Angebot und kostet dich drei Minuten: eine Ausschlussliste.

Formulierung für dein Angebot:

Nicht im Angebot enthalten sind: Erstellung und Redaktion von Texten; Beschaffung, Lizenzierung und Bildbearbeitung von Fotos und Grafiken; Logo- und Corporate-Design-Entwicklung; Übersetzungen und mehrsprachige Ausleitung; Erstellung der Rechtstexte (Impressum, Datenschutzerklärung); Migration bestehender Inhalte; SEO-Betreuung nach Launch; Kosten für Hosting, Domain und Drittanbieter-Lizenzen. Diese Leistungen können auf Wunsch separat beauftragt werden.

Die vier Punkte, die in der Praxis am häufigsten eskalieren:

  • Content-Erstellung. „Wir liefern die Texte” bedeutet in etwa der Hälfte der Projekte, dass drei Wochen vor Launch immer noch nichts da ist. Nimm entweder eine bezahlte Textposition ins Angebot auf oder setze eine Frist mit Konsequenz („nach Fristablauf Fortsetzung mit Platzhaltertexten, Nachpflege zum Stundensatz”).
  • Bildlizenzen. Stockfotos, Bilddatenbank-Abos und Fotoshootings sind Fremdkosten. Weise sie als Drittkosten aus oder schließe sie aus — aber übernimm sie niemals stillschweigend, sonst haftest du im Zweifel für die Lizenzlage.
  • Korrekturschleifen. Zwei Runden je Designphase sind marktüblich. Schreib dazu, was eine Runde ist: gebündeltes, schriftliches Feedback in einem Durchgang. Ohne diese Definition wird aus einer Runde eine E-Mail-Kette über zwei Wochen.
  • Nachträge. Jede Änderung nach Freigabe einer Phase ist ein Nachtrag. Formuliere das neutral: „Änderungen nach schriftlicher Freigabe einer Projektphase werden nach Aufwand zu 85,00 EUR/Std. netto abgerechnet und vorab schriftlich angekündigt.” Der Zusatz „vorab angekündigt” ist der Grund, warum Kunden diese Klausel akzeptieren.

Ein Nachtrag ist übrigens kein Konfliktfall, sondern ein eigenes kleines Angebot. Zwei Positionen, eine Summe, kurze Bestätigung per E-Mail — und alles ist dokumentiert.

Laufende Kosten: Hosting, Domain, Wartung und Lizenzen separat ausweisen

Ein häufiger Fehler in Webdesign-Angeboten: Hosting und Wartung verschwinden in der Projektsumme. Das schadet doppelt — das Projekt wirkt teurer, und du hast keine saubere Basis für die wiederkehrende Abrechnung. Setze die laufenden Kosten deshalb in einen eigenen Block unterhalb des Summenblocks.

Laufende Kosten ab Launch (monatlich):

PositionNetto/Monat
Managed Hosting (Backup, SSL, Staging)29,00 €
Domain .de2,00 €
Wartungspaket: Updates, Monitoring, Backups, 1 Std. Support79,00 €
Premium-Plugin-Lizenzen (Formular, Cache, SEO)10,00 €
Summe netto120,00 €
zzgl. 19 % MwSt.22,80 €
Summe brutto142,80 €

Aufs Jahr gerechnet sind das 1.440,00 EUR netto bzw. 1.713,60 EUR brutto. Diese Zahl offen auszuweisen ist kein Nachteil — im Gegenteil: Kunden, die später von Folgekosten überrascht werden, kommen für den nächsten Auftrag nicht wieder.

Drei Hinweise zur Formulierung: Nenne die Laufzeit und Kündigungsfrist des Wartungspakets (üblich sind 12 Monate mit drei Monaten Kündigungsfrist). Trenne durchlaufende Fremdkosten (Lizenzen, Domains) von deiner eigenen Leistung. Und schreib dazu, was das Wartungspaket nicht abdeckt — Redesigns, neue Funktionen und Inhaltspflege gehören nicht dazu.

Nutzungsrechte und Urheberrecht kurz erklärt

Zwei Personen unterschreiben einen Vertrag am Schreibtisch – Nutzungsrechte im Webdesign-Angebot regeln

Als Designer oder Entwickler bist du Urheber deiner Entwürfe. Das Urheberrecht selbst ist in Deutschland nicht übertragbar — du räumst dem Kunden Nutzungsrechte ein. Wie weit die reichen, bestimmst du im Angebot.

Ein praxistauglicher Standardsatz:

Mit vollständiger Bezahlung des Angebotsbetrags erhält der Auftraggeber das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den im Rahmen dieses Projekts erstellten Gestaltungen für den vereinbarten Verwendungszweck (Unternehmenswebsite). Nicht übertragen werden Rechte an nicht ausgeführten Entwürfen sowie an eingesetzten Drittanbieter-Komponenten, für die die jeweiligen Lizenzbedingungen gelten.

Drei Punkte entscheidest du bewusst: einfach oder ausschließlich (ausschließliche Rechte kosten mehr, weil du das Design nie wieder verwenden darfst), der Zweck (Website ja, Printkampagne nein) und das Referenzrecht, also ob du das Projekt im Portfolio zeigen darfst. Der Kopplungssatz „mit vollständiger Bezahlung” ist der wichtigste: Solange nicht bezahlt ist, hat der Kunde keine Nutzungsrechte.

Webdesign-Angebot online erstellen statt Word-Vorlage

Eine Word-Vorlage rechnet nicht. Bei einem Angebot mit zehn Positionen, gemischten Einheiten und einem separaten Kostenblock ist genau das der Punkt, an dem Fehler passieren — und ein Rechenfehler im Angebot kostet Vertrauen, bevor das Projekt überhaupt beginnt.

Mit AngebotErstellen.de legst du die Positionen an, Netto, 19 % MwSt. und Brutto werden automatisch berechnet, Rabatte lassen sich pro Position setzen, und die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG stellt den Summenblock auf Knopfdruck um. Wiederkehrende Formulierungen — Ausschlussliste, Nutzungsrechte, Mitwirkungspflichten — legst du einmal als Textbaustein an und ziehst sie in jedes neue Angebot.

Danach exportierst du als PDF oder verschickst direkt per E-Mail mit Versandverfolgung. Der Kunde nimmt online an oder lehnt ab, bestätigt in zwei Schritten per E-Mail, und aus dem angenommenen Angebot wird per Klick die Rechnung — das Angebot selbst wird nach der Annahme gesperrt, damit Angebot und Rechnung identisch bleiben. Sechs Vorlagen stehen zur Auswahl, gehostet wird in der EU (Irland). Der Einstieg kostet ab 9 EUR/Monat, testen kannst du 14 Tage kostenlos ohne Kreditkarte.

Speziell für Agenturen und Freelancer im Webbereich haben wir die Details auf der Seite Angebote für Webdesigner zusammengefasst.

Häufige Fragen zum Webdesign-Angebot

Was kostet eine Website?

Eine seriöse Pauschalantwort gibt es nicht — die Spanne reicht von wenigen hundert Euro für eine einseitige Visitenkarten-Seite bis in den sechsstelligen Bereich für Plattformprojekte. Als grobe Orientierung: Eine kleine Website mit drei bis fünf Seiten auf Basis eines bestehenden Themes liegt meist im niedrigen vierstelligen Bereich, eine individuell gestaltete Firmenwebsite mit acht bis zwölf Seiten wie im Muster oben im mittleren vierstelligen Bereich, ein Shop oder individuelle Funktionen deutlich darüber. Die vier Treiber: Anzahl der Templates (nicht der Seiten), Individualisierungsgrad im Design, Sonderfunktionen und die Frage, wer die Inhalte erstellt. Rechne dein Projekt vom eigenen Stundensatz aus hoch, statt dich an fremden Pauschalpreisen zu orientieren.

Festpreis oder Stundensatz für Webprojekte?

Festpreis, wenn Seitenanzahl, Template-Anzahl und Korrekturschleifen vorab feststehen — das ist bei klassischen Website-Projekten der Normalfall und für beide Seiten planbar. Stundensatz, wenn der Umfang offen ist: laufende Betreuung, Umbauten an bestehenden Seiten, explorative Projekte. Die praktikabelste Lösung ist die Kombination: Projektphasen zum Festpreis kalkulieren und den Stundensatz für Nachträge im selben Angebot ausweisen. Dann musst du bei der ersten Zusatzanfrage nicht über den Preis reden, sondern nur über den Aufwand.

Wie gehe ich mit Änderungswünschen um?

Definiere im Angebot, was eine Korrekturschleife ist (gebündeltes schriftliches Feedback in einem Durchgang), wie viele je Phase enthalten sind (marktüblich zwei) und was danach passiert. Kommt ein Wunsch nach der schriftlichen Freigabe einer Phase, ist das ein Nachtrag: kurzes Zusatzangebot mit Aufwand und Preis, schriftliche Bestätigung, dann Umsetzung. Entscheidend ist, dass du das vor der Umsetzung ankündigst — nicht auf der Schlussrechnung. Kunden akzeptieren Nachträge fast immer, wenn sie vorher davon wissen; sie akzeptieren sie fast nie im Nachhinein.

Was gehört in ein Webdesign-Angebot?

Absender- und Empfängerdaten, Angebotsnummer und Datum, eine kurze Projektbeschreibung, die Positionsliste nach Projektphasen mit Menge, Einheit und Einzelpreis, die Anzahl der Seiten und Templates, die inkludierten Korrekturschleifen, die Mitwirkungspflichten des Kunden mit Termin, die Liste der nicht enthaltenen Leistungen, die laufenden Kosten als separater Block, die Nutzungsrechte, Netto- und Bruttosumme mit ausgewiesener MwSt. sowie Zahlungsplan, Zeitrahmen und Gültigkeitsdauer. Die drei Positionen, die am häufigsten fehlen und am meisten Ärger verursachen: Mitwirkungspflichten, Ausschlussliste und Nachtragsregel.

Wer bekommt die Nutzungsrechte am Design?

Urheber bleibst du — übertragen werden nur Nutzungsrechte, und zwar in dem Umfang, den du im Angebot definierst. Üblich ist ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck, das mit vollständiger Bezahlung übergeht. Ausschließliche Rechte (du selbst darfst die Gestaltung dann nicht mehr verwenden) und Rechte für zusätzliche Zwecke wie Printmedien vergütest du separat. Nicht ausgeführte Entwürfe und Drittanbieter-Komponenten wie Themes, Plugins oder Schriften bleiben ausdrücklich außen vor — für sie gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen.

Wie lange sollte ein Webdesign-Angebot gültig sein?

30 Tage sind bei Projektangeboten ein guter Richtwert — lang genug für interne Abstimmungen beim Kunden, kurz genug, dass du nicht monatelang an alte Preise gebunden bist. Schreib die Gültigkeitsdauer immer explizit hinein; ohne Frist gilt ein Angebot nach § 145 BGB nur für eine „angemessene Zeit”, was im Streitfall niemandem hilft. Bei laufenden Kosten lohnt sich zusätzlich der Hinweis, dass sich Hosting- und Lizenzpreise der Drittanbieter ändern können.

Damit hast du alles zusammen: die Struktur, ein durchgerechnetes Muster und die Formulierungen, die dein Honorar schützen. Der schnellste nächste Schritt ist, das Muster einmal mit deinen eigenen Zahlen nachzubauen — kostenlos auf angeboterstellen.de, inklusive automatischer MwSt.-Berechnung und wiederverwendbarer Textbausteine.

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