“Dieses Angebot ist freibleibend” — dieser Zusatz taucht in vielen Angeboten auf, wird aber selten richtig verstanden. Anders als bei einem normalen Angebot bist du dabei nicht sofort gebunden, sobald der Kunde annimmt. Für Anbieter, deren Preise oder Verfügbarkeit sich schnell ändern können, ist das ein nützliches Werkzeug — falsch eingesetzt wirkt es aber unseriös oder verunsichert den Kunden.
In diesem Artikel erfährst du, was “freibleibend” rechtlich bedeutet, wann sich die Klausel lohnt und wie du sie richtig formulierst.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein freibleibendes Angebot ist kein bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB, sondern lediglich eine Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein Angebot abzugeben (“invitatio ad offerendum”).
- Der Vertrag kommt erst zustande, wenn du die Bestellung des Kunden ausdrücklich bestätigst — nicht schon durch seine Annahme.
- Die Klausel eignet sich bei schwankenden Material- oder Rohstoffpreisen, begrenzter Verfügbarkeit oder wenn du dir eine Vorabprüfung vorbehalten willst.
- Für die meisten Standardangebote ist eine klare Gültigkeitsfrist die bessere, vertrauensbildendere Wahl als “freibleibend”.
Was bedeutet “freibleibendes Angebot”?
Ein freibleibendes Angebot ist ein Angebot, bei dem sich der Anbieter ausdrücklich nicht an §145 BGB bindet. Normalerweise gilt: Wer ein Angebot macht, ist daran gebunden, bis der Empfänger es annimmt oder ablehnt. Mit dem Zusatz “freibleibend” hebst du diese Bindungswirkung bewusst auf.
Rechtlich wird ein freibleibendes Angebot deshalb nicht als Antrag im Sinne des § 145 BGB gewertet, sondern als invitatio ad offerendum — eine Aufforderung an den Kunden, selbst ein (verbindliches) Angebot abzugeben. Bestellt der Kunde daraufhin, ist es sein Angebot, das du als Anbieter erst noch annehmen musst, damit ein Vertrag zustande kommt.
Was ist der Unterschied zu einem normalen Angebot?
Der zentrale Unterschied liegt in der Bindungswirkung:
| Normales Angebot | Freibleibendes Angebot | |
|---|---|---|
| Bindungswirkung | Bindend nach § 145 BGB | Nicht bindend – lediglich Aufforderung zur Bestellung |
| Vertragsschluss | Bei Annahme durch den Kunden | Erst wenn du die Bestellung des Kunden bestätigst |
| Preisänderung | Nur mit Zustimmung des Kunden möglich | Bis zur Bestätigung grundsätzlich möglich |
| Wirkung auf den Kunden | Schafft sofort Vertrauen und Klarheit | Kann unsicher wirken, wenn nicht erklärt |
Wie ein normales, verbindliches Angebot korrekt aufgebaut ist, zeigt der Artikel Professionelles Angebot schreiben.
Wann ist ein freibleibendes Angebot sinnvoll?
Die Klausel eignet sich in bestimmten Situationen, ist aber nicht für jedes Angebot die richtige Wahl:
- Schwankende Materialpreise – etwa im Baugewerbe, wenn Rohstoffpreise sich zwischen Angebot und Auftragserteilung ändern können
- Begrenzte Verfügbarkeit – wenn du nicht garantieren kannst, dass die Leistung oder das Produkt zum Zeitpunkt der Bestellung noch verfügbar ist
- Vorabprüfung nötig – wenn du dir vorbehalten willst, die Machbarkeit erst nach Auftragseingang zu prüfen (z. B. Kapazität, technische Details vor Ort)
- Massenangebote oder Kataloge – bei Angeboten, die an viele Kunden gleichzeitig gerichtet sind und nicht für jeden einzeln bindend sein sollen
Für die meisten alltäglichen Angebote mit klar kalkuliertem Umfang ist eine feste Gültigkeitsfrist die bessere Wahl — sie wirkt verbindlicher und vertrauensbildender. Wie du die richtige Frist festlegst, erklärt der Artikel Wie lange ist ein Angebot gültig?
Freibleibendes Angebot: Formulierungsbeispiele
Diese Formulierungen kannst du direkt für dein Angebot verwenden:
- „Dieses Angebot ist freibleibend und unverbindlich.”
- „Angebot freibleibend – Preisänderungen und Zwischenverkauf vorbehalten.”
- „Alle Angaben in diesem Angebot sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.”
- „Dieses Angebot versteht sich freibleibend; ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.”
Die vierte Formulierung ist besonders empfehlenswert, weil sie explizit macht, wann der Vertrag tatsächlich zustande kommt — das schafft Klarheit für den Kunden und vermeidet Missverständnisse. Wie eine solche Bestätigung aussieht, zeigt der Artikel Auftragsbestätigung: Muster, Vorlage & Pflichten.
Ist ein freibleibendes Angebot unverbindlich wie ein Kostenvoranschlag?
Nicht ganz — auch wenn beide Begriffe oft synonym verwendet werden. Ein Kostenvoranschlag ist von vornherein als unverbindliche Kostenschätzung gedacht (§ 650 BGB), während ein freibleibendes Angebot eigentlich ein normales Angebot ist, dessen Bindungswirkung durch die Klausel bewusst aufgehoben wird. In der Praxis führt beides zum ähnlichen Ergebnis — du bist nicht sofort gebunden —, die rechtliche Einordnung unterscheidet sich aber. Den vollständigen Vergleich findest du im Artikel Kostenvoranschlag vs. Angebot: Der Unterschied.
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Häufige Fragen zum freibleibenden Angebot
Was bedeutet “freibleibend” bei einem Angebot?
“Freibleibend” bedeutet, dass der Anbieter sich nicht an sein Angebot bindet — anders als bei einem normalen Angebot nach § 145 BGB. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Anbieter die Bestellung des Kunden ausdrücklich bestätigt.
Ist ein freibleibendes Angebot rechtlich bindend?
Nein. Ein freibleibendes Angebot gilt rechtlich als “invitatio ad offerendum” — eine Aufforderung zur Bestellung, kein bindendes Angebot. Erst die Bestellung des Kunden ist ein Angebot, das der Anbieter noch annehmen muss.
Wann sollte ich ein Angebot als freibleibend kennzeichnen?
Sinnvoll ist die Klausel bei schwankenden Materialpreisen, begrenzter Verfügbarkeit oder wenn du dir eine Vorabprüfung der Machbarkeit vorbehalten willst. Für Standardangebote mit klarem Umfang ist eine feste Gültigkeitsfrist meist die bessere, vertrauensbildendere Wahl.
Was ist der Unterschied zwischen freibleibend und unverbindlich?
In der Praxis werden beide Begriffe synonym verwendet — beide signalisieren, dass du dich nicht sofort bindest. “Unverbindlich” wird häufiger bei Kostenvoranschlägen genutzt, “freibleibend” ist die klassische Formulierung im Angebotskontext.
Kann ich ein freibleibendes Angebot nachträglich verbindlich machen?
Ja — sobald du die Bestellung des Kunden ausdrücklich bestätigst (z. B. per Auftragsbestätigung), wird der Vertrag verbindlich zu den bestätigten Konditionen. Bis zu diesem Zeitpunkt kannst du Preise oder Verfügbarkeit noch anpassen.
Fazit: Klarheit schlägt Floskel
“Freibleibend” ist ein nützliches Werkzeug, wenn du dir bei Preisen oder Verfügbarkeit bewusst Spielraum offenhalten willst — aber nur, wenn du die Klausel korrekt einsetzt und dem Kunden klarmacht, wann der Vertrag tatsächlich zustande kommt. Für die meisten Standardangebote ist eine feste Gültigkeitsfrist die transparentere Alternative.
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